Einreichung __

Einreichen können Einzelpersonen und Personengruppen, KünstlerInnen, Kulturinitiativen und Kultureinrichtungen.

Einreichungen von Gebietskörperschaften und von Einrichtungen der öffentlichen Hand werden nicht akzeptiert.

Projektvorschläge können auch von Dritten, also nicht von den Projektträgern selber, eingebracht werden.

Die Einreichung (Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungskalkulation, Projektträger) soll nicht mehr als 10 Seiten umfassen und muss in vierfacher Ausfertigung vorgelegt werden.

Einreichung nur mit Einreichungsbogen:
www.salzburg.gv.at/themen/ks/kultur/ausschr.htm

Einreichungsfrist: spätestens Freitag, 28. Mai 2010
Präsentationszeitraum der Projekte: März 2011

Einreichungsadresse:
Amt der Salzburger Landesregierung
Referat: Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht
Postfach 527, 5010 Salzburg

Direkte Abgabe:
Referat: Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht
Franziskanergasse 5a, Salzburg

Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr

Rückfragen:
Regina Lechner
E-Mail: regina.lechner@salzburg.gv.at

Telefon: 0662-8042/2086
Fax: 0662-8042/2919
Referat: Kunstförderung, Kulturbetriebe und Kulturrecht

Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine unabhängige dreiköpfige Jury.